Genauer gesagt, widme ich den Beitrag der Grundversorgung für leitungsgebundene Energie, gemeint ist die Strom- und Gasversorgung.
Zur Grundversorgung verpflichtet ist das Energieunternehmen, welches den Status des Grundversorgers innehat. Überwiegend sind das aktuell entweder regionale Konzern-Töchter oder auch Unternehmen mit kommunaler Beteiligung. Aber das dies so ist, ist nicht gottgegeben oder gar eine starre Festlegung, sondern ergibt sich aus dem § 36 (2) des EnWG
(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungs- unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Aber es gibt eine kleine Ecke in Deutschland, in dem ein Wechsel des Grundversorgers schon stattgefunden hat. Lichtblick ist im Gemeindegebiet Dobbin-Linstow (Mecklenburg-Vorpommern) beim Gas der Grundversorger.
Die Bedingungen für die Grundversorgung regeln die im November 2006 in Kraft getretene StromGVV bzw. GasGVV. Dass diese Verordnungen nicht ganz nach den Wünschen der Energieversorger gestaltet wurden, war nicht ohne Widerstände zu erreichen (Rückblick). Und bald wird sich auch der EuGH mit den Preisbestimmungs-Formulierungen aus den Verordnungen beschäftigen.
Bedauerlicherweise ist der Tarif in der Grundversorgung – oder auch Allgemeiner Tarif genannt - der teuerste. Ich konnte auch bisher noch keine Statistik o.ä. entdecken, die Auskunft darüber gibt, wie vielen Kunden, die in der Grundversorgung beliefert werden, der Wechsel in andere Tarife bzw zu anderen Lieferanten verwehrt bleibt. Sei es, durch die Bonitätsprüfung bei der Schufa, mangels Konto, oder „sehr übersichtlichen“ Kontostand.
Zu diesem Zwecke stelle ich den Lesern 3 Fragen, und hoffe auf zahlreiche Teilnahme
Wenn man nicht in der Grundversorgung ist, da bitte bei den beiden folgenden Fragen “bin nicht in der Grundversorgung“ auswählen. Leider hab ich keine Möglichkeit entdeckt, dass nur bedingt diese beiden Fragen erscheinen.
Sollten weitere Gründe, die hier nicht aufgelistet sind, den Wechsel verhindert haben, kann in den Kommentaren oder via Mail dieser mir genannt werden. Ich kann dann evtl. Antwort dann noch ergänzen.


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